Am 24. April 2020 jährt sich zum 75. Mal die Hinrichtung der beiden Männer, die 1945 versucht haben, die Sprengung der Spitalbrücke zu verhindern.
Es waren die letzten Tage eines sinnlosen Krieges. Die Alliierten näherten sich Eichstätt, von Norden kommend. Am 20. April 1945 war die Eroberung Nürnbergs durch die 7. US-Armee abgeschlossen. Die Waffen-SS, die auf der Willibaldsburg stationiert war, wollte den Vormarsch Richtung Ingolstadt und München aufhalten, indem sie die Brücken über die Altmühl sprengte. Die Bevölkerung Eichstätts war sehr beunruhigt, konnte man doch in den Nächten den Lichtschein des brennenden Nürnberg sehen. Die Menschen wussten auch vom Schicksal vieler deutscher Städte, die der Bombardierung zum Opfer gefallen waren.
Eichstätt wurde von dem furchtbaren Los der Zerstörung verschont. Das ist unter anderen der Äbtissin von St. Walburg, Benedikta von Spiegel, zu verdanken. In diesem Zusammenhang ist auch zweier Männer zu gedenken, die einen Beitrag zur Vermeidung unnötiger Kriegsschäden leisten wollten, dafür aber mit dem Tod bezahlen mussten.
Es sind dies der ledige Eichstätter Hilfsarbeiter Valentin Kriegl (geb. 9.2.1908) aus dem Buchtal und der Panzersoldat Ludwig Lamour (geb. 19.12.1906, verheiratet und Vater eines Sohnes und zweier Töchter) aus Jägersfreude (einem Stadtteil von Saarbrücken). Die beiden wollten die Sprengung der Spitalbrücke verhindern und beschlossen, die Zündschnüre der schon angebrachten Sprengsätze durchzuschneiden. Am 23. April waren schon drei Brücken in Eichstätt gesprengt worden, die Aumühlbrücke, die Schlagbrücke und die Brücke an der Autoumgehungsstraße (heutige Willibaldsbrücke). Nur die Spitalbrücke und die Fußgängerbrücken waren noch intakt. In der Nacht vom 23. auf den 24. April schritten die beiden Männer zur Tat und durchschnitten die Zündschnüre. Sie wurden dabei von den Eichstätter Volkssturmmännern, die die Brücke bewachten, beobachtet. Die genauen Umstände des Verrats sind nie bekannt geworden. Über die Verhaftung von Valentin Kriegl sind wir durch die Aussage seiner Halbschwester Franziska Wrobel unterrichtet. Nachdem Kriegl gegen 12.30 Uhr am 24. April nach Hause ins Buchtal gekommen war, kamen kurz darauf ein Eichstätter Polizist und zwei SS-Männer (anderswo ist die Rede von drei SS-Männern) und verhafteten Kriegl. Die Namen der Männer werden nicht genannt. Es wird nur behauptet, dass einer von ihnen Sturmbannführer (entspricht dem Major) und Ritterkreuzträger war. Die genauen Umstände der Verhaftung Lamours sind nicht bekannt. Er wohnte im „Gasthaus zum Karpfen“ an der Weißenburger Straße (Gastwirt Franz Waldmüller). In diesem Gasthaus haben sich Kriegl und Lamour wahrscheinlich kennengelernt. Nach den Worten von Richard Diener war der SS-Panzersoldat Lamour erst am 22. Februar 1945 nach Eichstätt gekommen.
Die beiden Männer wurden wahrscheinlich auf die Willibaldsburg gebracht, wo sie sich vor dem militärischen Standgericht verantworten mussten. Die zuständige Militäreinheit war die 352. Volksgrenadierdivision, die dem XIII. SS-Armeekorps unterstand. Das Urteil wurde vom Divisionskommandeur Generalmajor Erich-Otto Schmidt (geb. 17.8.1899 in Annaberg/Erzgebirge, gest. 18.6.1959 in Bühlertal, Baden), der sich im Eichstätter Raum aufhielt, bestätigt oder sogar ausgesprochen. Nähere Einzelheiten sind nicht bekannt. Es gab kein schriftliches Todesurteil, wohl aber eine mündliche Verhandlung. Bisher unbekannte Akten aus dem Staatsarchiv Hamburg bringen etwas Licht in die gesamte Angelegenheit.
Nach dem Kontrollratsgesetz Nr.10 der Alliierten vom 20.12.1945 mussten deutsche Gerichte prüfen, ob in solchen Fällen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt (Artikel 2, Nr.1, Buchstabe c). Viele Gerichte haben diese „Verbrechen der Endphase des Krieges“ geahndet.
Das Eichstätter Verbrechen ist nicht gesühnt worden, obwohl es in Eichstätt eine Zweigstelle der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth gab, die dafür zuständig gewesen wäre.
Aber Ermittlungen in diesem Fall sind im Jahre 1949 in Hamburg erfolgt. Und zwar durchaus zufällig! Frau Karola B. zeigte am 5. März 1949 bei der Spezialabteilung des Kriminalamts der Polizei Hamburg Herrn Karl Hofbauer, wohnhaft in Hamburg-Harburg, an, verantwortlich zu sein für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, indem er „während der Kriegsmonate Soldaten und Zivilisten auf Befehl liquidiert habe“. Das war der Ausgangspunkt für die Ermittlungen der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft im Eichstätter Fall, die sich bis Ende 1951 hingezogen haben. Hofbauer war Hauptmann und Ritterkreuzträger (geb. in Wien am 28.2.1911, gest. am 28.5.1977). Als Zeugen gab Frau B. den Burschen des Hauptmanns Hofbauer, Erich Ruschmeyer, an. Die Polizei vernahm Ruschmeyer und Hofbauer. Ruschmeyer bestätigte die Angaben von Frau B. Er äußerte, dass Hofbauer NS-Führungsoffizier war und auf Befehl von einem „gewissen General Schmidt, Kommandeur der Volksgrenadierdivision, drei (!) Angehörige der Stadt Eichstätt aufgehängt hat“.
Bei einer weiteren telefonischen Befragung gab Ruschmeyer an, dass eine mehrstündige Verhandlung in einem „schlossähnlichen Gebäude“ stattgefunden habe, wobei der Vorsitz durch General Schmidt geführt wurde. Bei dem „schlossähnlichen Gebäude“ handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Willibaldsburg. Auch das Gebäude des Landgerichtsgefängisses an der Weißenburger Straße könnte gemeint sein.
Die eigentlichen Vernehmungen, die mehr Licht in das Geschehene bringen, sind mit dem Beschuldigten Hauptmann Hofbauer am 25.5. 1949 durch das Kriminalamt der Polizei Hamburg und am 11.6.1949 durch die Oberstaatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg durchgeführt worden. Vor allem die letztere Vernehmung im Umfang von sechs Seiten ist lehrreich.
Bei der ersten Vernehmung hat der Beschuldigte zunächst über seine Ausbildung in Österreich berichtet. Dann kommt er auf seine militärische Laufbahn zu sprechen. Sie beginnt mit dem Wehrdienst im Jahre 1937 bis zu seiner Ernennung zum Leutnant nach dem Anschluss Österreichs im Jahre 1938 und der Versetzung nach Lüneburg ins Reich zum Infanterieregiment 47. Sein weiterer Werdegang führt ihn zu verschiedenen Kriegsschauplätzen von Dänemark über Belgien nach Russland. Nach einer Verwundung im Jahre 1943 kommt er nach Hamburg und dann nach Döberitz als Taktiklehrer. In Döberitz war er General Schmidt unterstellt, der im Oktober 1944 seine Abstellung zur 352. Volksgrenadierdivision bewirkte. In dieser Division verblieb er bis zum Ende des Krieges. Nach der Ardennenoffensive zog sich die Division über Eichstätt und Ingolstadt in die Alpenfestung zurück und wurde von den Amerikanern festgenommen. Hofbauer konnte sich der Gefangenschaft entziehen („ich machte mich nach der Kapitulation selbständig“) und gelangte nach diversen Schwierigkeiten im Fußmarsch nach Hamburg.
Bei beiden Vernehmungen bestätigte Hofbauer, dass er die Hinrichtung auf Befehl des Generals Schmidt durchgeführt hat. Er konnte den Befehl nicht verweigern, da er sonst selber gefährdet gewesen wäre.
20 SS-Soldaten unter dem Befehl eines Scharführers hätten die Hinrichtung durchgeführt. Die Soldaten stammten aus dem örtlichen SS-Kommando. Das Urteil lautete auf Tod durch Erhängen. Hofbauer habe selbst den Leonrodplatz als Hinrichtungsort ausgewählt. Die Todgeweihten wurden von dem Trupp im Landgerichtsgefängnis abgeholt. Der Landesgerichtsgefängnisoberverwalter habe von ihm verlangt, eine Art Quittung zu unterschreiben, in der er bestätigt, dass die beiden Delinquenten ihm ausgeliefert wurden. Die Rückseite dieser Bestätigung habe er unterzeichnet.
Dann sei er mit dem Auto vorausgefahren zum Leonrodplatz, wo er auf das Eintreffen des Trupps mit Kriegl und Lamour wartete. Die Hinrichtung habe in aller Stille stattgefunden. Danach sei er zum General Schmidt geeilt, um den Vollzug zu melden.
Zeugen der Hinrichtung waren sehr viele Eichstätter, darunter auch Jugendliche. Beschrieben wurde die Hinrichtung von Zeugen, dem späteren Zahnarzt Dr. Richard Diener, dem Fotomeister Gerhard Nitsche und Frau Emma Koeppel. Die beiden Verurteilten hatten Schilder auf der Brust mit der Aufschrift: „Wer kämpfen will, kann sterben. Wer das Vaterland verrät, muss sterben. Wir mussten sterben.“
Der Regens des gegenüberliegenden Priesterseminars, Dr. Johannes Stigler, leistete geistlichen Beistand. Er nahm die Beichte ab und spendete die Absolution. Einer der beiden Männer durfte die letzte Zigarette rauchen. Aus der Knabenvolksschule nebenan (heute verschiedene Dienststellen des Ordinariats, darunter das Diözesanbauamt) wurden zwei Stühle geholt. Die Männer mussten darauf steigen.
Die beiden Lindenbäume vor dem Brunnen dienten zur Anbringung der Stricke. Lamour wurde am Baum nächst der Seminarpforte, Kriegl bei der Volksschule aufgehängt. Durch einen Tritt mit dem Fuß wurden die beiden Stühle nacheinander umgestoßen.
Die Hinrichtung fand um 20 Uhr am 24. April 1945 statt. Die Leichen mussten zur Abschreckung an den Bäumen hängenbleiben.
Am nächsten Tag besetzten die Amerikaner Eichstätt. Um 9.15 Uhr erreichten die ersten Soldaten das Zentrum. Die Leichen wurden von den Arbeitern der Friedhofsverwaltung abgehängt und im Eichstätter Friedhof beigesetzt. Frau Franziska Wrobel, die Halbschwester Kriegls, erzählte 1995, dass sie die Rechnung für die Beerdigungskosten Kriegls in Höhe von 85,35 Mark immer noch aufbewahrt.
Lamour wurde Ende der fünfziger Jahre auf Veranlassung seiner Frau Mathilde auf die Kriegsgräberstätte am Nagelberg bei Treuchtlingen überführt, wo er noch heute liegt (Block 5/Grab 92).
Der Originalgrabstein von Valentin Kriegl ist nicht mehr vorhanden. Seine Halbschwester Franziska Wrobel ließ einen neuen Familiengrabstein errichten, auf dem Kriegl auch erwähnt wird (Eichstätter Ostenfriedhof, Block 5, Reihe 2, Grab Nr. 022). Die beiden Lindenbäume wurden gefällt.
Und wie ist nun das Ermittlungsverfahren der Oberstaatsanwaltschaft Hamburg ausgegangen? Man machte sich auf die Suche nach dem General Schmidt, der sowohl Zeuge als auch Beschuldigter war. Hofbauer kannte angeblich keinen Vornamen des Generals. Die Suche bei verschiedenen deutschen Dienststellen (unter anderen auch in Eichstätt bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft) nach dem General blieb erfolglos. General Schmidt wurde auch zur Fahndung ausgeschrieben.
Am 7. Dezember 1949 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Hofbauer aus Mangel an Beweisen eingestellt. Die Suche nach Schmidt zog sich erfolglos bis in das Jahr 1951 hin. Am 2. November 1951 wurde auch dieses Verfahren eingestellt und die Fahndungsmaßnahmen zurückgenommen.
An der Hinrichtungsstelle am Leonrodplatz erinnert bis heute keine Tafel an die beiden Männer. Es verwundert umso mehr, als in einem gleichgelagerten Fall in Ansbach drei Tafeln an den gehängten Studenten Robert Limpert erinnern: am Elternhaus, am Rathaus und an der katholischen Stadtpfarrkirche St. Ludwig. Diese Hinrichtung hatte am 18. April 1945 stattgefunden.
Es wäre an der Zeit, auch in Eichstätt dieser beiden Männer zu gedenken. Der 75. Jahrestag ihres Todes könnte ein guter Anlass dazu sein.
Dr. Hrvoje Jurcic